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„Ein bescheuertes Urteil“

Die Zeitungen kommentieren die Leipziger Entscheidung zur Überwachung von Bodo Ramelow und der Linkspartei überwiegend kritisch. Aber es finden sich auch Stimmen, die eine Fortsetzung der „offenen Beobachtung“ mit der selben Begeisterung begrüßen, wie man sie aus CDU-geführten Innenministerien hören kann. „Die Linke ist ein Sammelbecken für Trotzkisten, Marxisten und Altkommunisten der SED, denen sie als Plattform dafür dient, klassische sozialistische oder kommunistische Ziele weiter zu verfolgen“, halluziniert Bayerns Joachim Herrmann. Und beim Bundesinnenministerium spricht man von einem „guten Tag für unsere wehrhafte Demokratie“. Eine kleine Übersicht:

Tageszeitung „So ein bescheuertes Urteil! (…) Deutlicher als mit der Überwachung der Linken, kann man auch kaum zeigen, wie der Verfassungsschutz in den politischen Meinungskampf eingreift und ihn verzerrt. Da werden einige romantische Revoluzzer und ML-Traditionalisten in der Linken zum Anlass genommen, um eine zutiefst links-sozialdemokratisch Partei in Verruf zu bringen. Das hilft der SPD, die Nummer eins im linken Spektrum zu bleiben. Und es nutzt der Union, weil es rot-rot-grüne Bündnisse erschwert. Das Leipziger Urteil kommt wie bestellt.“ (mehr)

Tagesspiegel „Der Verfassungsschutz sollte die Überwachung der Linkspartei einstellen, auch wenn das Bundesverwaltungsgericht diese für rechtmäßig hält. Die Beobachtung der Partei die Linke durch den Geheimdienst ist ein Anachronismus. 20 Jahre nach dem Fall der Mauer sollte dieser seinen Kalten Krieg beenden.“ (mehr)

Westfalenblatt „Es scheint, als könne der Verfassungsschutz einzelnen Linken auf den Hals gehetzt werden, um die Partei zu diskreditieren. Man kann, ja man muss die Linke für vieles kritisieren, etwa für ihr beschönigendes, verzerrtes DDR-Bild. Die Linke entsprechend bloßzustellen ist aber Aufgabe ihrer politischen Gegner. Und nicht des Geheimdienstes.“ (mehr)

Westdeutsche Allgemeine „Bodo Ramelow darf weiterhin vom Verfassungsschutz überwacht werden. Das ist eine gute Entscheidung, wenngleich der Thüringer Linksfraktionschef zu denjenigen gehört, mit dem durchaus Staat zu machen ist. Aber Ramelow ist freiwillig Mitglied einer Partei geworden, in der Altkader der SED weiterhin leugnen, dass die DDR ein Unrechtsstaat war. (…) Die 76 als extremistisch eingestuften Abgeordneten im Bund und in den Ländern sind ein Grund zur Vorsicht.“ (mehr)

Thüringer Allgemeine „Die übertriebene Angst vor sozialistischen Strömungen ist seit der Adenauer-Ära kaum gewichen. Dabei gehören demokratisch-sozialistische Parteien in Europa zur Normalität. Es ist an der Zeit, dies anzuerkennen, auch im Sinne der Verfassungsväter.“

Neue Presse „Natürlich gibt es in der Linken auch, vor allem im Westen, von Sendungsbewusstsein getriebene Revolutionsromantiker sie sind jedoch für die Partei gefährlicher als für die Demokratie.“

Wetzlarer Neue Zeitung „Mit den Grundzügen einer Demokratie lässt sich eine kommunistische Gesellschaft nicht vereinbaren. Kommunistische Gesellschaften sind – weltweit – immer auch Diktaturen. Ebenso wie faschistische. Zur Demokratie gehört die Freiheit – auch die Freiheit des Wirtschaftens im sozialen Rahmen. Wer dagegen – wie Teile der Linken – Menschen ihren rechtmäßigen Besitz nehmen will, der legt die Axt an die Demokratie. Und wer dies auch noch ungeniert in sein Programm schreibt, um den sollten sich die Verfassungsschützer schon kümmern dürfen.“

Mannheimer Morgen „Die Länder sollten nicht den Fehler machen, das Urteil als Freibrief für eine generalstabsmäßige Ausspähung der Linken aufzufassen. Natürlich gibt es in der Partei noch welche, die wie die stellvertretende Vorsitzende Sahra Wagenknecht unverdrossen von einer sozialistischen Gesellschaft träumen. Doch der Linken insgesamt kann man nicht ernsthaft unterstellen, sie wolle die freiheitlich- demokratische Grundordnung beseitigen. Wer alle Mitglieder unter Generalverdacht stellt und bei Bedarf vom Verfassungsschutz beobachten lässt, macht sie nicht nur lächerlich. Er ermöglicht den Betroffenen auch, sich zum Opfer staatlicher Willkür zu stilisieren. Und schwächt selbst unser System: indem der Grundsatz der Meinungsfreiheit ausgehöhlt wird.“

Süddeutsche Zeitung Die Linkspartei “kritisiert zwar den Kapitalismus. Aber der Kapitalismus gehört nicht zu den vom Grundgesetz geschützten Gütern. (…) Der Geheimdienst ist keine zentrale Kritik-, Registrier- und Beobachtungsstelle. Man kann sich ja über Oskar Lafontaine und Bodo Ramelow ärgern, man mag ihre Politik für unseriös, unausgegoren oder auch unsinnig halten. Aber politischer Ärger kann kein Anlass sein, den Leuten den Verfassungsschutz auf den Hals zu jagen. Wer die Linken auf diese Weise als Anti-Demokraten denunziert, muss sich nach seinem eigenen Demokratieverständnis fragen lassen. Wenn die Linke nach Meinung der anderen Parteien, Unsinn reden, geht das den Verfassungsschutz nichts an. Er hat eine klar umrissene Aufgabe: Er soll Gruppierungen beobachten, die auf einen Umsturz hinarbeiten. Er soll Gruppierungen observieren, die ihre Politik nicht mit demokratischen Mitteln, sondern irregulär und gewaltsam durchsetzen wollen. Nicht mehr, nicht weniger.“

Frankfurter Allgemeine „Müssen sich Politiker der Linken gefallen lassen, vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden? Ramelow bezog sich mit seiner Klage auf seine Zeit als Bundestagsabgeordneter. Deshalb müsste die Frage eigentlich lauten: Ist es zulässig, Abgeordnete zu beobachten, weil ihre Partei beobachtet wird? Die Linke stellt solche Fragen umso erfolgreicher, je leichter ihr die Wurzelbildung im Osten wie nun auch im Westen gemacht wurde. In den meisten Ländern wird sie ohnehin schon nicht mehr beobachtet, und es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, dass auch der Rest vor dem Charme der potentiellen oder tatsächlichen Mehrheitsbeschafferin kapituliert. Der Widerspruch, dass die Linke, wenigstens in Teilen, im einen Land als extremistisch gilt, im Nachbarland aber ganz und gar nicht, wird sich dann im naiven Glauben daran auflösen, die Partei sei in der Demokratie angekommen. Sinnbildlich dafür ist die spitzbübische Unschuldsmiene Bodo Ramelows.“ (mehr)

Frankfurter Rundschau Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, „mit der es – anders als die Vorinstanzen – die Observierung des Thüringer Linksfraktionschefs Bodo Ramelow erlaubt, ist nicht nur falsch, sie ist miserabel. Sie beschädigt nicht nur Ramelow als Person, sie verwechselt auch den Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung mit der politischen Bühne.“ (mehr)

Neue Osnabrücker Zeitung Der Verfassungsschutz ist dazu da, die Verfassung zu schützen – und zwar vor ernsthaften Bedrohungen. Dass Demokratie und freiheitliche Grundordnung kostbarste Güter sind, die es zu wahren gilt, haben uns die düsteren Erfahrungen gelehrt. Die Linkspartei als wirkliche Bedrohung für das System zu begreifen und sie deshalb vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen wirkt aber eher wie die Überreaktion des hilflosen Staates denn wie eine zielführende Maßnahme gegen wahre Verfassungsfeinde.” (mehr)

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Kommentare / 6 COMMENTS

[...] (22.7.): Ein Überblick über die Zeitungskommentare zeigt die doch recht kritische Ressonanz – wenn auch nicht in dem von mir angestimmten [...]

Verfassung als Kampfinstrument der »politisch-moralischen Ausbürgerung« | Ingo Stützle am 22 Jul 10

Was bitte ist denn an der Überwindung des Kapitalismus, so wie wir ihn bisher kennen gelernt haben, falsch oder verfassungswidrig?
Werden z.b. Bankvorstände und Atomlobbyisten als Verfassungskonform angesehen?
Vertreter von Pharmafirmen, verursachen Milliardenschäden für die Allgemeinheit, wird da wirklich alle ordentlich observiert?
Warum haben die Verfassungsschützer bei den Kirchen versagt?
Und wer beobachtet denn eigentlich, die Beobachter?
Kommt Deutschland irgendwann auch mal ohne Spitzelorganisationen aus?

Aelf Lhamy am 22 Jul 10 at 09:17

Scheinbar verstehen manche Leute den Begriff Rechtsstaat als “Rechts-”staat und meinen, eine ihnen mißliebige demokratische Partei durch eine, aus meiner Sicht im Sinne unseres Grundgesetzes, rechtswidrige Verfassungsschutzbespitzelei öffentlich in eine extremistische Ecke drängen zu können.

Macht sich ja gut, für Ultrakonservative und Rechtsextreme in Wahlkämpfen etc. sagen zu können: “Die Linke steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, das Bundesverwaltungsgericht hat das ausdrücklich erlaubt. Also muß was an den Verdächtigungen dran sein.”

Gut, daß auch Grüne und SPD sich besinnen, sich solidarisch erklären, denn dieses Skandalurteil betrifft von der Substanz her ja nicht alleine Die Linke, es öffnet geradezu weiterer Schnüffelei gegen alle oppositionellen Demokraten im Land Tür und Tor!

Ich finde es richtig, gegen dieses Urteil notfalls bis vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen, sonst sehe ich als Nächstes wieder die unseligen Zeiten der Berufsverbote und ähnlichen undemokratischen Wahnsinn heraufziehen.

Dieter Carstensen am 24 Jul 10 at 07:48

gibt es auch eine Quelle dazu?

Webhosting Paderborn am 27 Jul 10 at 11:39

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