Fehlende Beschlüsse
Offenbar haben nur sieben Landesvorstände der Linkspartei einen förmlichen Beschluss zur Unterstützung des Antrags auf einen Mitgliederentscheid zur Doppelspitze gefasst. Bisher war von neun Landesverbänden die Rede. Bereits in der Mittwochsausgabe des Neuen Deutschland hatte man lesen können, dass sich die Linkspartei in Rheinland-Pfalz zwar für eine Urabstimmung ausgesprochen, aber formal den Antrag dazu nicht unterstützt hatte. Landeschef Alexander Ulrich hatte sich „überrascht“ gezeigt und auch von der Pressekonferenz am Montag nichts gewusst. Nun berichtet das Neue Deutschland, dass auch in Niedersachsen ein ordentlicher Beschluss zur Unterstützung der Urabstimmung fehlt. „Damit schrumpft die Zahl der korrekt Antrag stellenden Landesverbände auf sieben“, so die Zeitung. Die Urwahl dürfte trotzdem korrekt beantragt sein, da die Satzung ermöglicht, dass ein Mitgliederentscheid von Landesverbänden verlangt werden kann, die „gemeinsam mindestens ein Viertel der Mitglieder repräsentieren“. Dieses Kriterium ist auch ohne die Unterstützung von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz erfüllt. Der geschäftsführende Bundesvorstand der Linken wird sich am kommenden Montag mit dem Antrag befassen. Vielleicht taucht dann auch die bisher noch fehlende Ordnung über die Durchführung von Mitgliederentscheiden auf, die in der Satzung zwar angeführt, aber noch von niemandem bisher gesehen wurde, wie hier bereits in den Kommentaren zu lesen war. Wer beschließt diese Ordnung eigentlich – und mit welchem Mandat? (tos)
Kommentare / 3 COMMENTS
Mathis Oberhof, Schildow b.Berlin am 11 Mrz 10 at 04:35@”Landeschef Alexander Ulrich hatte sich „überrascht“ gezeigt und auch von der Pressekonferenz am Montag nichts gewusst.” Das Pikante an dem Vorgang: Schon der Antrag auf die Urabstimmung der seinerzeitigen WASG zur Parteifusion im Jahre 2006 war nicht rechtmäßig, weil einer der drei satzungsmäßig notwendigen Landesvorstände – RLP – damals überhaupt keinen Beschluß zur Urabstimmung gefasst hatte. Die damalige stellvertretende Landesvorsitzende Margot Gudd, wies in einem Schreiben an ihre Vorstandsmitglieder auf die Rechtswidrigkeit hin, verzichtete aber – um den Fusionsprozeß nicht zu gefährden – auf eine Veröffentlichung. Alexander Ulrich hatte damals – ohne allee Landesvorstandsmitglieder auch nur mündlich zu befragen – gegenüber dem Bundesvorstsand erklärt, “sein” Landesverband beantrage die Urabstimmung. Er hat also Erfahrung mit fingierten Beschlüssen zu Urabstimmungen. Sein “angedrohter” Rücktritt könnte die Chance für einen Neuanfang in RLP bedeuten.
Tess Timoni am 11 Mrz 10 at 14:19@Mathis: wie sagt Jeremy Northam im Film Enigma (2001): “Es steckt hinter ALLEM immer _mehr_ dahinter!”
Marcello am 11 Mrz 10 at 19:39“Wer beschließt diese Ordnung eigentlich – und mit welchem Mandat?”
Der Beschluss über formelle Regelungen ist in meinen Augen keine grundsätzliche organisatorische Entscheidung, so dass gem. § 18 Abs. 2 lit. a der Parteisatzung wohl der Parteivorstand für die Beschlussfassung über die Mitgliederentscheid-Ordnung zuständig ist.
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