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Pfandbon und Maultasche

Ein paar Maultaschen, die in den Müll gewandert wären; ein Pfandbon
für 1,30 Euro, dessen Herkunft unklar ist; eine Frikadelle von einem Buffet – die Fälle gingen durch die Medien und lösten bundesweite Empörung aus. Beschäftigte, die jahre-, manche sogar jahrzehntelang zuverlässig gearbeitet hatten, wurden wegen einer Nichtigkeit rausgeschmissen, und zwar fristlos. Arbeitsgerichte bestätigten die Entlassungen, und in manchen Fällen mussten die Arbeitgeber ihre Vorwürfe nicht einmal beweisen; es genügte ein Verdacht, um das Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmen und Beschäftigten für zerstört zu erklären. SPD und Linke wollen nun im Bundestag gegen diese Entlassungspraxis vorgehen. Am Mittwoch werden die Gesetzentwürfe beider Fraktionen im Parlament in erster Lesung behandelt.

„Erweiterung des Kündigungsschutzes der Arbeitnehmer / Schutz vor Kündigung wegen eines unbedeutenden wirtschaftlichen Schadens“ heißt die Drucksache der SPD; „Verbot der Verdachtskündigung und Erweiterung der Kündigungsvoraussetzungen bei Bagatelldelikten“ ist der Titel des Papiers der Linksfraktion. Beiden Fraktionen geht es darum, bei geringfügigen Verstößen vor eine Entlassung eine Abmahnung zu setzen, was im Arbeitsrecht ansonsten weithin üblich ist. Eine Kündigung wäre dann erst im Wiederholungsfall möglich. Zudem sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, die vermeintlichen Straftaten zu beweisen, bei Bedarf auch vorm Arbeitsgericht. Wolfgang Nescovic, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion, plädierte schon vor einem Jahr angesichts des Falles Emmely dafür, der Verdachtskündigung gesetzlich den Boden zu entziehen. Nunmehr spricht er davon, dass der Gesetzgeber die Arbeitsgerichte an die Kandare nehmen müsse. Ob die Initiativen durchkommen, bleibt abzuwarten. Immerhin müssten Union und FDP, falls sie dagegen sind, öffentlich erklären, warum sie ein derartiges Vorgehen der Unternehmen weiter schützen wollen, das mit Verhältnismäßigkeit nichts zu tun hat. (wh)

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