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Klage in Kiel

Nachdem die Linke in Schleswig-Holstein kürzlich durch Nachzählung
der Stimmen ein sechstes Landtagsmandat bekommen hat, geht es nun ums Ganze: Die Partei reichte Klage beim Landesverfassungsgericht gegen die Sitzverteilung im Landtag ein. Diesmal geht es nicht um korrekt oder unkorrekt gezählte Wählerstimmen, sondern um Grundlagen des Wahlrechts im Nordwesten. Bei der Wahl am 27. September hatten CDU und FDP zwar nach den absoluten Stimmen keine Mehrheit erzielt; die Umrechnung in Landtagsmandate allerdings ergab einen Vorsprung für Schwarz-Gelb von drei Mandaten gegenüber der Opposition aus SPD, Grünen, Linkspartei und Südschleswigschem Wählerverband (SSW). Aus dem vorläufigen 49:46 wurde ein 48:47, als die FDP im Rahmen der Ergebniskorrektur einen Sitz an die Linke abgeben musste. Gegenstand der nun eingereichten Klage ist die Regelung zu den Überhangmandaten, die aus einer krassen Differenz zwischen den Erst- und den Zweitstimmen für die CDU resultieren und die Schwarz-Gelb den Vorsprung bescherten. Wären alle Überhangmandate der CDU ausgeglichen worden, stünde es im Landtag 51:50 gegen Schwarz-Gelb; die Regierung Carstensen hätte keine Grundlage mehr. Allerdings glich die Landeswahlleiterin eben nicht alle Überhangmandate aus, sondern nur einen Teil und berief sich dabei auf das Landeswahlgesetz.

Die Linke spricht nun vom ignorierten Wählerwillen und von einer Scheinmehrheit der Landesregierung. Bemängelt wird zudem, dass Beschwerden gegen das ganze Verfahren bislang die Landeswahlleiterin selbst prüfte – erwartungsgemäß erkärte sie ihre eigene Arbeit für einwandfrei. Auch Grüne und SSW hatten nach der Wahl angekündigt, gegen die umstrittene Mandatsverteilung zu klagen; nun ist ihnen die Linke zuvorgekommen. Deren Fraktionschef Heinz-Werner Jezewski fasste die etwas schwierige Materie in einem griffigen Bild zusammen: ” Durch das sechste Mandat nach der Neuauszählung haben wir das Stück Kuchen bekommen, das wir schon im September bezahlt hatten. Die Bäckerei aber betreiben weiterhin CDU und FDP, obwohl Wählerinnen und Wähler dies anders entschieden haben.” (wh)

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