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Streit vor der Hintertür

Die Diskussion um die Wahlforderungen der Linkspartei zur Anhebung der Hartz-Regelsätze geht weiter. Eine im aktuellen Entwurf des Wahlprogramms enthaltene Formulierung stößt auf Kritik. Dort heißt es: „In einem ersten Schritt sind die Regelsätze unverzüglich auf 435 Euro anzuheben und jährlich der Preisentwicklung anzupassen. Bei Entwicklung des geforderten gesetzlichen Mindestlohnes auf 10 Euro je Stunde ist dieser Sockelbetrag auf 500 Euro zu erhöhen.” Die BAG Hartz IV sieht darin einen Beschluss des Parteivorstandes ignoriert und wirft nun Michael Schlecht vor, bei der Redaktion „die Hand geführt” zu haben um „eigene Positionen durch die Hintertüre durchzusetzen”. Vorher war unter anderem in der Tageszeitung vom Erfolg der Sozialpolitikerin Katja Kipping berichtet worden, “dass die Erhöhung auf 500 Euro nun Linie der Linkspartei wird. Der Mehrheitsflügel will indes vor allem höhere Mindestlöhne – auch damit das Lohnabstandsgebot gewahrt bleibt.”

Ver.di-Mann Schlecht soll mit seiner Forderung nach Koppelung der 500-Euro-Forderung an den 10-Euro-Mindestlohn zuvor im Vorstand gescheitert sein. Dass eben diese Koppelung nun doch im Entwurf auftaucht, legt der Hartz-Arbeitsgemeinschaft „den Schluss nahe, dass einige Gewerkschafter” die Beschlusslage „offenbar nicht zur Kenntnis nehmen” wollten. Der gewerkschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Werner Dreibus, hatte die Beschränkung auf eine 435-Euro-Erhöhung in einem Krisenprogramm der Fraktion (hier als PDF) unlängst als Beleg für das gute „Zusammenspiel von Partei und Parlamentsfraktion” gelobt – während letztere eine unmittelbare und bezahlbare Forderung aufgestellt habe, sei vom Vorstand eine Position beschlossen worden, „die über die Bundestagswahl hinaus für die kommende Legislaturperiode als Orientierung dient”.

Die Koppelung der 500-Euro-Forderung an den 10-Euro-Mindestlohn erinnert an den Streit um einen Vorschlag von Klaus Ernst, der bereits 2007 ein Grundsicherungsmodell vorgeschlagen hatte, das sich teilweise vom Lohnabstandsgebot herleitet. Danach muss ein Einkommen aus sozialen Transfers grundsätzlich geringer ausfallen muss als ein Einkommen aus abhängiger Arbeit – seinerzeit hatten die Kritiker beklagt, dass bei einem Mindestlohn von 8 bis 9 Euro pro Stunde Ernsts Modell „lediglich auf eine Erhöhung des Regelsatzes auf etwa 435 Euro hinauslaufen” würde. Die Zahlen kommen einem bekannt vor. Im aktuellen Entwurf des Wahlprogramms wird ein Mindestlohn von „deutlich mehr als 8 Euro” gefordert – der allerdings „in schnellen Schritten auf 10 Euro steigen muss”.

Auf das Lohnabstandsgebot hatten sich früher auch andere Linkspolitiker bezogen. 2006 etwa konterte Gregor Gysi einen sozialdemokratischen Vorstoß zur Kürzung der Hartz-Leistungen mit den Worten: “Wenn soziale Gerechtigkeit mit einem funktionierenden Lohnabstandsgebot verwirklicht werden soll, müssen in Deutschland Löhne gezahlt werden, die ein Leben in Würde ermöglichen.” Dies zu erreichen hatte der Fraktionschef seinerzeit ebenfalls einen gesetzlichen Mindestlohn gefordert, jedoch keine Höhe genannt. Auch Dietmar Bartsch hatte sich damals ähnlich geäußert und erklärt, nur durch einen gesetzlichen Mindestlohn könne “das Lohnabstandsgebot wieder hergestellt werden”.

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Kommentare / ONE COMMENT

[...] oder gleich auf 500 Euro? Über die Formulierung in der bisherigen Fassung hatte es Streit gegeben. Nun berichtet das Neue Deutschland, die Passage solle korrigiert werden. „Das [...]

Rätselhafte Korrektur » Lafontaines Linke am 07 Apr 09

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