Verstaatlichung, nein danke
Während in der Bundesregierung munter über Modelle einer Verstaatlichung des Immobilien-Finanzierers Hypo Real Estate diskutiert wird, häufen sich in der Linkspartei gegenteilige Stimmen. „Verstaatlichung ist für mich kein linkes Projekt”, wird der Partei- und Fraktionschef Oskar Lafontaine zitiert. Verkehrte Welt? Keineswegs, vielmehr wird in der Linken versucht, eigene Vorstellungen von der allgemeinen Krisenbewältigungsrhetorik abzugrenzen.
Für den finanzpolitischen Sprecher der Linksfraktion, Axel Troost, sind die Zeiten jedenfalls vorbei, „als man noch arglos nach der Verstaatlichung von Banken und Unternehmen rufen konnte”. Inzwischen werde diese Forderung auch in der Union erhoben, bei ihr laufe das aber lediglich auf eine Verstaatlichung von Risiken und Verlusten hinaus, nicht jedoch auf einen größeren Einfluss auf die Geschäftspolitik. Statt den unscharf gewordenen Begriff der Verstaatlichung „krampfhaft positiv wenden zu wollen”, so Troost, müsse man deshalb jetzt „den weit weniger diskreditierten Begriff der ‚Vergesellschaftung‘ aufnehmen und mit einem konkret vorstellbaren Modell füllen”.
Wie Troost geht es auch anderen in der Linkspartei darum, sich „von der geschichtstheoretischen Vorstellung lösen, dass Vergesellschaftung ein Prozess ist, der notwendig – aber ausschließlich nur – auf eine Verstaatlichung folgt”. Auch Horst Arenz, Mitarbeiter des Parlamentarischen Geschäftsführers Ulrich Maurer, hat in der Jungen Welt dafür plädiert, „die Frage der Eigentumsüberführung im Kreditwesen” nicht als Voraussetzung, sondern als „Resultat eines Umgestaltungsprozesses” zu begreifen. Arenz beantwortet die Verstaatlichungsfrage „pragmatisch”: Eine Enteignung der Deutschen Bank beispielsweise könne einerseits zweckmäßig sein, um die Kreditversorgung zu gewährleisten. Andererseits würde ein solcher Schritt „heftige politische Auseinandersetzungen, begleitet von langwierigen juristischen Konflikten” hervorrufen, die „eine Belastung des für die Umgestaltung notwendigen politischen Kräfteverhältnisses” darstellen. Gemeint ist hier ein mögliches Problem einer zukünftigen “linken Regierung”.
Dass eine Enteignung, wie jetzt von der Bundesregierung diskutiert, nicht als linkes Projekt angesehen werden kann, die große Koalition auch keineswegs aus falschen Gründen etwas Richtiges tut, darauf wird schon länger außerhalb der Linkspartei hingewiesen – etwa von Ingo Stützle in seinem Blog. Der Staat stelle eben „kein Gegenprinzip zum Kapitalverhältnis” dar, sondern „vielmehr eine Bedingung zu dessen Reproduktion”. In diesem Sinne könnten „Enteignungen, die dem allgemeinen Interesse der Kapitalakkumulation dienen durchaus geboten sein. Nichts anderes wird gerade diskutiert.”
In der Tageszeitung warnte unlängst auch Michael Heinrich vor einem „naiven Vertrauen in Verstaatlichungen”. Nicht die Spieler seien das Problem, sondern die Spielregeln. Wolle man versuchen, „über ein verstaatlichtes Bankensystem die kapitalistische Produktion in gesellschaftlich sinnvolle Bereiche zu lenken oder sie wenigstens weniger krisenhaft zu machen, dann muss auch in den kapitalistischen Charakter dieser Produktion eingegriffen werden”. Dazu reiche es nicht, die Produktion gesellschaftlicher Kontrolle zu unterwerfen, „(was etwas anderes ist als staatliche Kontrolle), vor allem müssten die Ziele und Mittel der Produktion neu bestimmt werden”.
Womit wir wieder bei Axel Troost wären. Der fragt, „wozu soll ein vergesellschafteter Finanzsektor gut sein, und wofür nicht? Wem soll er dienen, und wem nicht?” Noch hat die Debatte darüber in der Linkspartei kaum begonnen. Antworten darauf werden so unterschiedlich ausfallen, wie die Meinungen in der Linken darüber auseinandergehen, wie schnell und wie weitgehend man eine Politik der „über den Kapitalismus hinausweisenden Alternativen” vorantreiben will. Auch dazu, welcher Organisationsformen sich die „Vergesellschaftung” bedienen soll, gibt es allenfalls Andeutungen. Nach Ansicht von Arenz soll eine „unter öffentlicher Regie praktizierte Kreditpolitik” beispielsweise durch einen „Lenkungsausschuss” bestimmt werden, dem Gewerkschaften und Verbraucherverbänden, Kommunen und Bundespolitik sowie Umweltorganisationen und Mittelstand vertreten sind. Troost schlägt zudem noch „regionale Kreditbeiräte” vor.
Was auch immer am Ende herauskommen wird – für den Erfolg einer Vergesellschaftung des Finanzsektors sieht Troost zwei Voraussetzungen: Erstens müssten die Menschen den Glauben in die Gestaltungskraft von Politik wiederfinden; und zweitens dürfe dieser Glaube „auf keinen Fall so weit gehen“, dass es am Ende „wieder den Parteien überlassen“ wird, was Allgemeinwohlorientierung im Finanzsektor heißt.
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