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Heilmanns Dilemma

Mit seinem Versuch, das Internet-Lexikon Wikipedia zu sperren, hat Lutz Heilmann sogar die eigenen Parteifreunde gegen sich aufgebracht. Der Sturm der Entrüstung gegen den Linken-Politiker ist zum Teil berechtigt, zum Teil ist er es nicht. Eine Verteidigung.

Gebe es einen Preis für die dümmste PR-Aktion des Monats, Lutz Heilmann wäre sicher der chancenreichste Kandidat. Mit seinem Versuch, die deutsche Weiterleitungsseite des Internet-Lexikons Wikipedia zu sperren, hat der Linken-Politiker zunächst die Internet-Gemeinde, dann die Medien und schließlich sogar die eigene Partei gegen sich aufgebracht. Sein Bekanntheitsgrad stieg in wenigen Tagen, umgekehrt proportional sank das Ansehen Heilmanns ins Bodenlose. Schon am Sonntag, da machte die Nachricht von der einstweiligen Verfügung Heilmanns gerade erst die Runde, brachte es ein Online-Kommentar aus dem Nachbarland auf den Punkt: „In Österreich hat bisher niemand von ihm gehört, aber die Nachricht von der Sperrung steht auch hier schon in den online-Zeitungen. Da wird er wohl allein als pedantischer Wikipedia-Gegner Bekanntheit erlangen.”

Auch die Linkspartei, die sich noch gut an die Empörung erinnert, als die frühere Vize-Vorsitzende Katina Schubert gegenüber dem Online-Portal erst den Vorwurf erhob, dort würden auf rechtswidrige Weise Nazi-Symbole veröffentlicht, dann eine Strafanzeige stellte und die nach öffentlicher Entrüstung Heilmannscher Außmaße diese wieder zurückzog, watschte ihren Genossen ab. Umgehend erschien auf den Webseiten der Bundestagsfraktion ein selbstgeführtes Interview mit der Innenpolitikerin Petra Pau, in dem diese Heilmann „Maschinenstürmerei” vorwarf und dann alle Fäden der Solidarität durchschnitt, um die Partei vor Imageschaden zu bewahren: Der Vorwurf, die Linke wolle das Internet zensieren, sei, was Partei und Fraktion betrifft, „auf jeden Fall falsch. Wenn Einzelne das anders sehen, dann ist das ihr Problem.”

Ist es das? Ganz allein? Mal von der Bredouille abgesehen, in die jemand kommen kann, der vor der Alternative steht, entweder Äußerungen über sich öffentlich zu dulden, die als ehrverletzend, verleumderisch oder sonstwie das eigene Ansehen beschädigend betrachtet werden, oder aber zu juristischen Schritten zu greifen, die mindestens ebenso ungünstige Auswirkungen auf den Beliebtheitsgrad haben – was hätte Heilmann tun können? Der Vorsitzende der Linkspartei, Lothar Bisky, ließ am Dienstag im Neuen Deutschland wissen, man könne sich „in einem offen zugänglichen Medium wie Wikipedia anders schützen als mit Gerichten”.

Ist das wirklich so? Das Lexikon, in das im Prinzip jeder hineinschreiben kann, was er will und das weit gefasste Möglichkeiten der Anonymisierung bietet, setzt auf eine Form der Selbstreinigung, die in aller Regel auch ganz gut funktioniert. In den Richtlinien heißt es, Betroffene seien „eingeladen, Fehler zu verbessern und ungenaues oder unbelegtes Material zu entfernen”. Man stelle sich die Schlagzeilen vor, wenn herauskommt, dass ein Politiker versucht, seinen Wikipedia-Eintrag zu „verbessern” – es wäre nicht der erste Fall. Heilmann hat es trotzdem versucht, besser: versuchen lassen. Ein Mitarbeiter seines Bundestagsbüros hatte sich bereits „nach langem Schweigen dazu entschlossen, unnötige Lügen und Diffamierungen zu korrigieren”, offenbar vergebens. Der Linken-Politiker selbst gibt an, sich mit Internet-Dingen nicht so gut auszukennen (wer will daran jetzt noch zweifeln?), wandte sich ohne Erfolg an die deutsche Wikipedia und entschloss sich schließlich, den juristischen Weg zu beschreiten – eine Sackgasse, wie er inzwischen selbst zugibt.

Man kann Heilmann vorwerfen, Informationen deckeln zu wollen, die jedem zugänglich sein müssten; man kann kritisieren, dass er sich besser hätte beraten lassen sollen, bevor eine einstweilige Verfügung die Sache noch viel schlimmer – weil öffentlicher – macht. Inzwischen dürfte schließlich jeder wissen, dass die Wikipedia-Einträge auf Servern in den USA liegen, an die von hier aus juristisch schwer heranzukommen ist, und die Sperrung der deutschen Weiterleitungsseite gar nichts bringt, weil alle Einträge trotzdem zu finden sind, zum Beispiel über die Google-Suche.

Eine Frage aber bleibt: Was geschieht mit falschen Tatsachenbehauptungen, mit Verleumdung oder übler Nachrede, wenn Sie erst einmal bei Wikipedia aufgetaucht sind? Darauf haben viele, die jetzt mit Inbrunst den Linken-Politiker Lutz Heilmann kritisieren, auch keine Antwort. Natürlich ist es völliger Quatsch, wenn wegen eines möglicherweise in Teilen rechtswidrigen Eintrags gleich ein ganzes Portal gesperrt wird. Aber ebenso selbstverständlich muss jeder die Möglichkeit haben, gegen ehrverletzende und unwahre Äußerungen vorzugehen. Die geltenden Rechtsnormen haben den Anschluss an die Informationsgesellschaft ganz offenbar verpasst.

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Kommentare / ONE COMMENT

Naja, eine Verteidigung von dem Herrn ist das ja wohl kaum. Fazit ist: Geltend Rechtslage nicht kompatibel mit Internet.

Das ist genau der Punkt – das Internet ist ein neuartiger gesellschaftlicher Raum, dessen Grenzen nicht ausgeprägt und dessen Ausformung nicht abgeschlossen ist. In ihm gelten andere Regeln; er vergisst nicht, er behandelt jede Information erstmal gleich, ob “wahr” oder “unwahr”, ob wichtige Email oder Spam. Insofern funktioniert das Internet aufgrund seiner technologischen Grundlage recht basisdemokratisch, da es entgegen Institutionen, Orangisationen und Parteien ohne Informationshierachie ausgkommt – was Berufspolitiker generell ein Graus sein dürfte.

Lorenz am 19 Nov 08 at 01:40

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